Fachförderrichtlinie Bestandsunternehmen
© Stadt Parchim
Gefördert wird
- Der bedarfsgerechte Ausbau der digitalen Infrastruktur bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen in nachweislich unterversorgten Gebieten. Hierzu zählt explizit der Ausbau mittels Glasfasertechnik.
- Unterstützt werden Anstrengungen von Unternehmen einen Betriebsübergang zu sichern. Dazu gehören Dienstleistungen von privaten Anbietern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Erstellung von Gutachten oder Studien zum Betriebsübergang von Unternehmen.
- Die Stadt beteiligt sich an der aktiven Teilnahme von Unternehmen an Messen sofern eine gleichzeitige Bewerbung des Wirtschaftsstandortes Parchim stattfindet.
- Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Anwerbung zukünftiger Fachkräfte bietet die Stadt Auszubildenden, die sich am Standort mit ihrem Hauptwohnsitz niederlassen, ein Begrüßungsgeld an.
- Unterstützt werden Hausärzte, die sich für den Standort Parchim entscheiden. Neben umfassender Betreuung bei der Niederlassung erfolgt eine finanzielle Unterstützung des Umzugs.
Dokumente
- Rahmenprogramm Wirtschaft der Stadt Parchim
- Fachförderrichtlinie Standortsicherung für mehr Wettbewerbsfähigkeit
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Unternehmen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Azubis
- Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Verwendungsnachweis
- Auszahlungsantrag