
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht (§§22ff StrWG M-V). Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen (§21 StrWG M-V). Sondernutzungen bedürfen der Genehmigung der Stadt Parchim und ist gebührenpflichtig. Verbunden mit der Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Für folgende Sondernutzungen werden Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:
- Aufstellen eines Baugerüstes
- Aufstellen eines Bauzaunes
- Aufstellen von Containern/Gerätes u.a.
- Aufstellen von Maschinen/Kränen
- Lagerung von Material und Gegenständen
- Baustelleneinrichtung
- Aufgrabung von öffentlichen Verkehrsgrund
- Kundenstopper
- Auslagen von Geschäften/Aufstellen von Warenautomaten
- Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten
- Aufstellen von Imbisswagen/Imbissständen
- Aufstellen von Werbeträgern/Werbeanlagen
- Abstellen von Fahrzeugen für Info- und Werbezwecke