Europa- und Kommunalwahl 2024

Kommunal- und Europawahl 2024

Wahlen: Stift mit Wahlkreuz

Alle Informationen zur Kommunal- und Europawahl 2024

Wahltag - Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 10. Oktober 2023 als Wahltag für die landesweiten Kommunalwahlen, hier die Wahl der Gemeindevertretung Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.

Wahl der Gemeindevertretung der Stadt Parchim

Wahlberechtigt (Kommunalwahl) sind nach § 4 Absatz 2 LKWG M-V alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

1)        das 16. Lebensjahr vollendet haben,

2)        seit mindestens 37 Tagen

a) im Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben

oder

b) sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,

3)        nicht nach 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar (§6 LKWG M-V) sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten und ihre Wählbarkeit oder Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht infolge eines Richterspruches in der Bundesrepublik Deutschland oder durch eine zivil- oder strafrechtliche Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat (Unionsbürger) verloren haben.

Wahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerbern sowie von Wählergruppen, zu denen sich Wahlberechtigte auf der Grundlage einer Satzung und eines kommunalpolitischen Programms zusammenschließen, eingereicht werden.

Online-Anforderung Wahlunterlagen

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein (mündlich und schriftlich, so z. B. per Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung) beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Bekanntmachungen zur Wahl der Gemeindevertretung

Formulare

Alle amtlichen Formblätter werden auch auf Anforderung kostenfrei von der Wahlleitung während der Dienststunden in der Stadtverwaltung, Schuhmarkt 1, 19370 Parchim zur Verfügung gestellt.

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Allgemeine Rechtsvorschriften und weitere Informationen

Kreistags- und Europawahl

Neben den Stadtvertretern als Gemeindevertretung werden an diesem Tage auch die Abgeordneten des Kreistages Ludwigslust-Parchim und des Europäischen Parlaments (Europawahl) gewählt.