Wohnbaugrundstücke Regimentsvorstadt

Regimentsvorstadt

Zwischen Stadt und Natur - Die Baugrundstücke in der Regimentsvorstadt

Wohnbaugrundstücke Regimentsvorstadt


Die Stadt Parchim schafft weiterhin attraktives Wohnbauland. Zentral in der Kreisstadt gelegen entsteht das Wohngebiet "Regimentsvorstadt" in unmittelbarer Nähe zum Kinderbildungszentrum (KiBiZ), Einzelhandel, Kino und öffentlicher Verwaltung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Zusätzlich schafft die direkt angrenzende Elde-Müritz-Wasserstraße eine naturnahe Einrahmung von Parchims neuesten Wohngebiet.

Die Baugrundstücke im “Erschließung B-Plan 50 Regimentsvorstadt" werden jetzt nach Abschluss der Erschließungsarbeiten vergeben. Diese wurden im Herbst 2025 mit der Herstellung der Erschließungs- und Wohnstraßen abgeschlossen. Geplant sind hauptsächlich Grundstücke für Einfamilienhäuser, aber auch Flächen für Mehrparteienhäuser werden vorgehalten.


Hinweise zur Ausschreibung von Bauplätzen für Einfamilien- / Mehrfamilienhäuser im Baugebiet B-Plan Nr. 50 „Regimentsvorstadt“

Die Stadt Parchim schreibt städtische Bauplätze im Baugebiet „Regimentsvorstadt“ zum Verkauf oder auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages aus. Die jeweilige Lage, Größe sowie der Kaufpreis der im Angebot stehenden Baugrundstücke können dem Teilungsplan und einer Auflistung der Baugrundstücke entnommen werden.

Sollten mehrere Bewerber zeitgleich dasselbe Grundstück erwerben wollen, soll derjenige das ausgewählte Grundstück erhalten, der zuerst alle geforderten Bewerbungsunterlagen schriftlich eingereicht hat. Grundsätzlich gilt der Kaufantrag bei Vorlage nachfolgender Unterlagen als vollständig:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt der Stadt Parchim mit persönlichen Angaben/ Kontaktdaten des Kaufinteressenten
  • Angabe des Baufeldes/ Wunschparzelle
  • Angabe der Vertragsart (Kauf/ Erbpacht)
  • Bonitätsnachweis eines EU-Kreditinstituts

Bei absolut zeitgleichem Einreichen der Bewerbungsunterlagen, entscheidet zwischen den Bewerbern das Los. Der Käufer trägt die Kosten des Notars, des Grundbuchamtes sowie die Grunderwerbsteuer. Die Bauplätze werden in vermessenem Zustand verkauft. Für Kommunikations- und Hausanschlüsse hat der Erwerber selbst und auf eigene Kosten zu sorgen.

Vor einer Bewerbung um einen bestimmten Bauplatz hat der Bewerber selbst zu prüfen, ob auf dem von Ihm gewünschten Bauplatz auch tatsächlich das von Ihm vorgesehene Bauvorhaben verwirklicht werden kann oder ob dem baurechtliche oder sonstige Vorschriften entgegenstehen.

Wir weisen darauf hin, dass die Stadt Parchim nicht verpflichtet ist, die Grundstücke überhaupt oder an bestimmte Interessenten zu verkaufen. Die Stadt vermarktet die Grundstücke selbst. Sie erteilt keine Makleraufträge und zahlt keinerlei Vermittlungsprovisionen. Planungen und Untersuchungen des Kaufinteressenten haben auf eigene Kosten und auf dessen Risiko zu erfolgen. Für die gemachten Angaben kann ausdrücklich keine Garantie übernommen werden. Die Stadt kann die Vergabe jederzeit beenden, ohne dass Schadensersatzansprüche der Erwerber gegenüber der Stadt entstehen.


  • Bei Interesse am Erwerb eines Bauplatzes bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt inklusive Bonitätsnachweis (nicht älter als drei Monate!) vorlegen – vorzugsweise per E-Mail: liegenschaften@parchim.de
  • Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe und dem Abschluss eines Kauf- oder Erbbaurechtsvertrages können an das Sachgebiet. Liegenschaften, Frau Ringhand, Telefon: 03871/71260 oder E-Mail: liegenschaften@parchim.de, gerichtet werden. 
  • Fragen, die sich auf den Bebauungsplan Nr. 50 „Regimentsvorstadt“ beziehen richten Sie bitte an den Fachbereich 6, SG Stadtplanung unter Telefon: 03871/71260 oder unter stadtplanung@parchim.de

Unterlagen & Formulare


Das B-Plan-Gebiet „Regimentsvorstadt“ in Bildern