Anliegerbescheinigung beantragen
Kurztext
Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).
Als auf Landesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Straßenbaubeitrag nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V)
- Anschlussbeitrag nach § 9 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) für die Möglichkeit des Anschlusses an eine leitungsgebundene gemeindliche Einrichtung
- Stellplatzablösebetrag nach § 49 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)
Volltext
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
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Urheber
Typisierung
Status Katalogeintrag
Status Bibliothekseintrag
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Ansprechpunkt
die zuständige Gemeinde