Ausweispflicht
Kurztext
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Volltext
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Weiterführende Informationen
Urheber
Typisierung
Zuständige Stelle
Ansprechpunkt
Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnummer: +49 1801 333333
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Ute DenzerSachbearbeiterin
- Herr Max Leo FröhlichSachbearbeiter
- Frau Anita GrafLeiter/-in Standesamt;Sachgebietsleiterin
- Frau Katrin KleinwächterSachbearbeiterin
- Frau Julia KrügerSachbearbeiterin
- Herr Christian SchlaethSachbearbeiter
- Frau Stefanie ZerbstSachbearbeiterin
- Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt ParchimFachperson für Datenschutz