Reisepass: Änderung beantragen

  • Kurztext

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Dieser Reisepass muss immer die aktuellen Daten enthalten.

  • Volltext

    Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:

    • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung von sonstigen Daten

    Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:

    • Änderungen des Wohnortes
  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Ihren bisherigen Reisepass
    • Ihren Personalausweis
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
    • Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)

    Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
    Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
    Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
    Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
    Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.

  • Voraussetzungen

    Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:

    • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung von sonstigen Daten
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
    • ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR

    Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).

  • Verfahrensablauf

    Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen. 

    Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

  • Bearbeitungsdauer

    Aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen Passbehörde.

  • Fristen

    Ein durch Änderungen neu ausgestellter Reisepass hat eine Geltungsdauer 

    • für Antragsteller / Antragstellerinnen unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller / Antragstellerinnen ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

  • Urheber

    II 210

  • Typisierung

    2/3b
  • Zuständige Stelle

    Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden


Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende