Hausnummernvergabe beantragen

  • Volltext

    Jeder Eigentümer hat sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

    Die Nummerierung der Gebäude dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    entsprechend der Satzung der Gemeinde

  • Typisierung

    3b
  • Zuständige Stelle

    Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende