Verkehrszeichen: Aufstellung vorschlagen

  • Kurztext

    • Verkehrszeichen Aufstellung
    • Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) regeln den Verkehr
    • Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
      • Verkehrsschilder
      • Straßenmarkierungen
      • Ampeln
    • Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
      • rot-weiß gestreifte Schranken
      • Poller und Absperrgeländer
      • Parkscheinautomaten
    • Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge zur Aufstellung von VZ oder VE einreichen
    • Vorschlag sollte begründet werden
    • zuständig: zuständige Straßenverkehrsbehörde
  • Volltext

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2b
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Zuständige Stelle

    Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Bürgermeister von Güstrow, Neustrelitz, Parchim und Waren als zuständige Straßenverkehrsbehörde