Eheschließung durchführen


Ansprechpunkt

Die Eheschließung kann vor jedem deutschen Standesamt durchgeführt werden. Die Anmeldung der Eheschließung muss dagegen bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erfolgen. Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende