Eheschließung Vollzug Besondere
Kurztext
- Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch einen/e Standesbeamt*in.
- Der /Die Standesbeamt*in fragt die Eheschließenden im Rahmen der Trauung, ob sie die Ehe mit einander eingehen wollen.
- Zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Eheschließung dient die unverzichtbare Anmeldung der Eheschließung im Vorfeld, durch das zuständige Standesamt.
Volltext
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Formulare
Urheber
Typisierung
Zuständige Stelle
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Anita GrafLeiter/-in Standesamt;Sachgebietsleiterin
- Frau Sandra HorlacherStandesbeamtin
- Frau Jennifer KambsStandesbeamtin
- Frau Bilsen TütünenStandesbeamtin
- Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt ParchimFachperson für Datenschutz