Eheschließung Vollzug Besondere

  • Kurztext

    • Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch einen/e Standesbeamt*in.
    • Der /Die Standesbeamt*in fragt die Eheschließenden im Rahmen der Trauung, ob sie die Ehe mit einander eingehen wollen.
    • Zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Eheschließung dient die unverzichtbare Anmeldung der Eheschließung im Vorfeld, durch das zuständige Standesamt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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