Familienname: Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern beantragen

  • Kurztext

    • Namensänderung bei bestehender eingetragener Lebenspartnerschaft
    • Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens.
    • In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. wenn ein Lebenspartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
    • Der einmal gewählte gemeinsame Lebenspartnerschaftsname darf nicht mehr geändert werden.
    • benötigte Unterlagen: Personalausweis und Lebenspartnerschaftsurkunde
    • zuständig: Standesamt des Wohnsitzes
  • Volltext

    Bei der Bestimmung der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es viele Möglichkeiten. Sie können den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Familiennamen Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin zum gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft oder Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Zudem besteht die Möglichkeit, einen aus den Namen beider Lebenspartner/ Lebenspartnerinnen gebildeten Doppelnamen zu bestimmen.

    Wird ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt, kann der Lebenspartner/ die Lebenspartnerin, dessen/ deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen/ ihren Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, zum Beispiel wenn ein Lebenspartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Voraussetzungen

    • die vorherige Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Verwaltungsgebühr: 35,00 €
    Vorkasse: Nein

  • Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich beim Standesamt vor.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Der Lebenspartner/die Lebenspartnerin, dessen/deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen/ihren Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

  • Urheber

    II 310

  • Typisierung

    3b
  • Status Bibliothekseintrag

    5
  • Zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde, prüft die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung und stellt eine Urkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung aus.


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