Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden

  • Kurztext

    • Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz 
    • Grundsätzlich gilt: Jede Wohnung muss innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort angemeldet werden.
    • Hauptwohnung ist die überwiegend genutzte Wohnung, wenn mehr als eine Wohnung bewohnt wird.
    • Anmeldung muss persönlich erfolgen oder durch Person mit Vollmacht oder online.
    • zuständig: zuständige Meldebehörde des neuen Wohnortes

Ansprechpunkt

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteherin / der Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende