Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
Kurztext
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Grundsätzlich gilt: Jede Wohnung muss innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort angemeldet werden.
- Hauptwohnung ist die überwiegend genutzte Wohnung, wenn mehr als eine Wohnung bewohnt wird.
- Anmeldung muss persönlich erfolgen oder durch Person mit Vollmacht oder online.
- zuständig: zuständige Meldebehörde des neuen Wohnortes
Volltext
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Fristen
Formulare
Weiterführende Informationen
Urheber
Typisierung
Status Bibliothekseintrag
Zuständige Stelle
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Ansprechpunkt
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteherin / der Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Ute DenzerSachbearbeiterin
- Herr Max Leo FröhlichSachbearbeiter
- Frau Anita GrafLeiter/-in Standesamt;Sachgebietsleiterin
- Frau Katrin KleinwächterSachbearbeiterin
- Frau Julia KrügerSachbearbeiterin
- Herr Christian SchlaethSachbearbeiter
- Frau Stefanie ZerbstSachbearbeiterin
- Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt ParchimFachperson für Datenschutz