Einfahrt zu den Kitas ohne Schein möglich
Parchim. Während des Martinimarktes 2025 sind die Zufahrtsstraßen Pestalozziweg, Bergstraße, Friedhofsweg und Vogelsang sowie die Straßen Loescherweg, Uterhartstraße, Invalidenstraße, Am Alten Friedhof, Am Barschseemoor und Auf den Hufenstücken während der Öffnungszeiten des Martinimarktes für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

Freitag: 31.10.2525 von 14 – 24 Uhr
Samstag: 01.11.2025 von 14 – 24 Uhr
Sonntag: 02.11.2025 von 11 – 21 Uhr
Montag: 03.11.2025 von 14 – 21 Uhr
Zur Erteilung der Einfahrgenehmigungen gibt es ab diesem Jahr einige Neuerungen:
- 1. Für Bewohner werden mehrjährige Einfahrtgenehmigungen ausgestellt, dazu muss der Personalausweis und die Zulassung vorliegen. Auch eine einjährige Einfahrtgenehmigung ist weiterhin erhältlich (keine Zulassung nötig)
- 2. Für Besucher werden weiterhin nur jährliche Einfahrtsgenehmigungen ausgegeben, aufgrund vermehrter Probleme - zugeparkte private Flächen - werden pro Haushalt max. 5 erteilt und dazu ist das Kennzeichen und die Adresse des Eigentümers des Grundstücks/Mieters der Parkfläche anzugeben.
- 3. Inhaber von Handwerkerparkkarten und Parkkarten für Soziale Dienste, können mit diesen Karten in den Bereich einfahren – ausschließlich zu dienstlichen Zwecken und unter Beachtung der verkehrlichen Regelungen. Ein Missbrauch der Parkkarten im Martinimarktbereich wird mit dem Entzug dieser geahndet.
- 4. Eltern der anliegenden Kindertagesstätten benötigen keine Einfahrgenehmigungen mehr, Zufahrt bis zu den Kitas möglich.
Bewohner, Garagenbesitzer und Firmen innerhalb des oben genannten Bereiches werden gebeten, sich ab 06.10.2025 zu den Öffnungszeiten im Stadthaus, Blutstraße 5, Zimmer: N 315, entsprechende Einfahrgenehmigungen zum Befahren der abgesperrten Bereiche ausstellen zu lassen.
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen
Eine telefonische Beantragung: 03871-71 328 oder 71 324 oder per E-Mail: ordnung-sicherheit@parchim.de kann ebenfalls erfolgen. Die geforderten Unterlagen sind dann in Kopie anzufügen! Die Genehmigungen werden gebührenfrei erteilt und können auch in Vertretung abgeholt werden. Zusendungen erfolgen nicht.
HINWEIS:
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Antragsteller an den Tagen des Martinimarktes Sorge trägt, dass die Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück auch vorgehalten werden. Behinderungen im angegebenen Bereich sind aus den oben genannten Gründen verkehrsrechtlich zu ahnden.
Der Martinmarkt findet in diesem Jahr vom 31. Oktober bis zum 03. November statt. Die Stadt Parchim bedankt sich bei allen Anliegern für das entgegengebrachte Verständnis.




