Baurecht und Antragstellung
Wenn Sie z.B. Eigentümer eines Grundstückes mit Einfamilienhaus und Garten sind und etwas bauen oder umbauen möchten, sollten Sie folgende Hinweise berücksichtigen:
- es gibt verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 LBauO M-V, z.B. Gartenschuppen bis 10m² oder Garagen/Carports bis 30m² usw.
- Wohngebäude, sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben können im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist und die Stadt kein Baugenehmigungsverfahren verlangt. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung innerhalb eines B-Planes gemäß § 62 LBauO M-V
- Besonderheit: Bauantrag 2-fach an die Stadt Parchim - Sachgebiet Stadtplanung
- Bei allen anderen Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen bzw. bei Unklarheiten ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde LK LUP-Fachdienst Bauordnung ein Bauantrag zu stellen. Die hierfür erforderlichen Formulare können Sie bei der Stadt Parchim - Sachgebiet Stadtplanung erhalten.
Bei Grundstückszufahrten
Für die Herstellung bzw. Änderung an einer vorhandenen Zufahrt / Zugang, z.B. Verbreiterung, ist die Zustimmung der Stadt Parchim, SG Tiefbau einzuholen und mit der Stadt ein Gestattungsvertrag zu schließen.
Formularservice
Antrag Gestattung Zufahrt/Zugang
Antrag auf Erteilung einer Gestattung einer/s Grundstückszufahrt/-zuganges
Merkblatt zum Antrag Zufahrt
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Gestattung einer/s Grundstückszufahrt/-zuganges
Vorlagen für Bauformulare
Im Formularcenter der Landesregierung finden Sie die öffentlich bekannt gemachten und weitere Formularvordrucke.