Sanierungsgebiet Östliche Altstadt

Östliche Altstadt und Erweiterung

Blick von der Georgenkirche

Der östliche Teil des Parchimer Altstadtkerns wurde bereits 1993 zum Sanierungsgebiet „Östliche Altstadt“ (Ö) bestimmt und umfasst einschließlich des zweiten Erweiterungsgebietes „Östliche Altstadt Erweiterungsgebiet“ (ÖE) eine Fläche von ca. 24 ha.

Ziel der Sanierung war und ist die Behebung städtebaulicher Missstände in festgelegten Sanierungsgebieten. Vor 30 Jahren waren solche städtebaulichen Missstände in der Parchimer Altstadt nicht zu übersehen: immense Schäden an den historischen Gebäuden, sanierungsbedürftige Straßen und Freiräume, fehlende Parkplätze für den ruhenden Verkehr, funktionelle Mängel und ein hoher Überbauungsgrad der Quartiersinnenräume.

1990, beim Gang durch Parchims Altstadt, deren mittelalterliche Struktur bis heute erhalten geblieben ist, stellten sich nicht nur Stadtplaner die besorgte Frage: Sind Teile der Altstadt wie die Alte Mauerstraße, Heidestraße und Wockerstraße überhaupt noch zu retten? Heute, 30 Jahre später, kann diese Frage bejaht werden, auch wenn nicht alles gerettet werden konnte. Von Anfang an war es Ziel der Städtebauförderung, die historische Parchimer Altstadt mit ihrem unverwechselbaren Gesicht, ihren historischen Gebäuden und Straßenzügen sowie den typischen klein- und mittelständigen Einzelhandels- und Gewerbestrukturen zu erhalten und wiederzubeleben.

Schwerpunkte der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Östliche Altstadt“ bildeten die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude sowie die Umgestaltung der Verkehrsräume.

Zur Behebung der Missstände und Mängel hatte sich die Stadt Parchim folgende städtebauliche Sanierungsziele gesetzt:

  • Erhöhung der innerstädtischen Wohnqualität u. Verbesserung des Wohnumfeldes (einschl. der Ver- u. Entsorgungsinfrastruktur),
  • Stärkung der Attraktivität der Innenstadt u. Stadtgestaltung unter Beachtung der historischen Bezüge,
  • Herausnahme des Durchgangsverkehrs u. Neuordnung des ruhenden Verkehrs.

Im Sanierungsgebiet „Östliche Altstadt“ sind mit wenigen Ausnahmen bis 2015 die Mehrzahl der Straßen einschließlich der Sanierung der Stadtmauer „Am Wallhotel“ erneuert worden. Ein besonders positives Beispiel für die Imageverbesserung von Teilbereichen ist die Erneuerung der Alten Mauerstraße, deren Sanierung des östlichen Bereiches der erste harte Brocken des Maßnahmenplanes von 1993 war. Der damals prekäre Zustand der meisten Wohngebäude, viele von ihnen zwischen 1870 und 1900 errichtet, war dramatisch. Der östliche Randbereich an der ehemaligen Stadtmauer drohte, gänzlich seine Stabilität zu verlieren. Teilweise bildeten sogar alte Reste der Stadtmauer die Rückwand der Gebäude. Die hier typische Mischung von Wohn- und Hofgebäuden war im Altstadtbereich einzigartig. Leider waren die Nebengebäude generell in einem noch schlechteren Zustand als die Hauptgebäude. Die wenigen Freiflächen waren stark überbaut, Straßen, Fußwege und technische Infrastruktur in katastrophalem Zustand. In der Alten Mauerstraße drohten großflächige Abrisse und große soziale Probleme.

Hier sind – als Beispiel für das damalige Herangehen – die Sanierungsziele für das Gebiet östlicher Bereich der Alten Mauerstraße im Zug der Sanierungsmaßnahmen:

  • Sanierung der vorhandenen Bausubstanz, damit einhergehende Stabilisierung der Wohnfunktion,
  • Objektsanierung hat Vorzug vor Abriss,
  • Erhaltung der besonderen Gebäudeabfolge von Wohnen und Hofraum,
  • Bewahrung u. Sanierung der Reste der Stadtmauer,
  • Aufwertung der wenigen Freiflächen u. kleinen Hofräume,
  • dringende Erneuerungsbedürftigkeit des Straßenbelages mit historischen Materialien sowie der Ver- u. Entsorgungsleitungen.

Beispielhaft sind außerdem folgende wichtige Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Östliche Altstadt“ zu nennen:

  • Sanierung und Erweiterung Giebelhausquartier,
  • Erweiterung des Präsidentenhauses zum Stadthaus,
  • Modernisierung des Rathauses,
  • Umgestaltung des Schuhmarktes,
  • Alte Mauerstraße 1 u. 36; Auf dem Sassenhagen 2, 67, 88/89, 92; Heidestraße 26, Lindenstraße 3, 5, 13, 42; Mittelstraße 12,
  • Schuhmarkt 1, 5, 7
  • Wockerstraße 5
  • Neugestaltung Färbergraben

Mit der Sanierung des Rathauses setzten die Parchimer im Stadtbild ein Zeichen für den Willen der Bürger, dem historischen Zentrum wieder seine Schönheit und Bedeutung zurückzugeben. Die Sanierung und Nutzung des Rathauses als Verwaltungssitz und die Umgestaltung der Straßen und Plätze gaben Entwicklungsimpulse für die östliche Altstadt.

Die gesetzten Sanierungsziele konnten mittlerweile umgesetzt werden. Die Gebäude sind heute in einem guten baulichen Zustand. Ihr langfristiger Erhalt ist sichergestellt. Die Bausubstanz entspricht den Anforderungen an gesunde Wohnbedingungen. Teilgebiete wurden zusammen mit dem zentralen Bereich des Sanierungsgebietes, dem Schuhmarkt/Alter Markt und dem nördlichen Randbereich der Neuen Mauerstraße (Teilbereich I u. II), bereits 2007 bzw. 2017 aus der Sanierung entlassen. In diesem Teilbereich der Parchimer Altstadt ist heute dementsprechend kein Einsatz von Städtebaufördermitteln mehr möglich.

Satzung

Satzung Erweiterungsgebiet östliche Altstadt