Waldknigge

Verhalten in Parchims grüner Lunge

Waldweg mit Sonnenspiel


Unsere Region ist gesegnet mit einer erholsamen waldreichen Umgebung, die für uns teilweise selbstverständlich geworden ist. Dennoch sollten wir nicht vergessen, dass es sich hier um ein schützenswertes Areal und um eine unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen handelt. Unser Wald sorgt für die Reinhaltung der Luft und ein gesundes Landschaftsbild. Daher haben wir nachfolgend wichtige Punkte in einer Art „Waldknigge“ zusammengefasst. Wenn Sie sich etwas intensiver mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen möchten, finden Sie den Link zum Waldgesetz, welches uns zum Schutz des Waldes verpflichtet, in nebenstehender Linkbox. Ihnen eine erholsame Zeit in Parchims grüner Lunge.


Waldknigge

  1. Der Wald ist ein Erholungsgebiet. Verhalte dich immer ruhig und leise, damit die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört und der Wald nicht gefährdet wird. Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr. Waldbesitzer haften nicht für natur- und waldtypische Gefahren durch Bäume oder den Zustand von Wegen. 
  2. Bewege Dich nur auf vorgegebenen Wegen. Wenn das Betreten nicht gestattet ist, so hat dies immer einen bestimmten Grund. So kann es sich zum Beispiel um Flächen für Forstkulturen und Jungwüchse, Pflanzgärten oder Wildäcker handeln oder es wurde Holz eingeschlagen oder sonstige Arbeiten werden durchgeführt. Oftmals handelt es sich auch konkret um forstbehördlich gesperrte Flächen und Wege. 
  3. Fasse keine Tiere an und nimm Rücksicht auf Radfahrer, Läufer und Fußgänger!
  4. Sammle Waldfrüchte, Kräuter, Nüsse und Pilze nur in geringen Mengen (nur so viele, wie du auch selbst essen möchtest).  
  5. Lediglich angeleinte Hunde sind im Rahmen von Spaziergängen im Wald gestattet (keine anderen Haustiere). Das Anleinen gilt nicht für den bestimmungsgemäßen Einsatz von Dienst- und Jagdgebrauchshunden.
  6. Das Halten und Hüten von Haustieren und landwirtschaftlichen Nutztieren wie Pferden und Wildtieren im Wald ist nicht gestattet. Im Ausnahmefall ist eine Genehmigung zu beantragen.
  7. Abfall und Müll können lebensgefährlich für Tiere sein. Hinterlasse den Wald also wie du ihn vorgefunden hast. Hinterlasse Rastplätze sauber und nimm deinen Müll nötigenfalls wieder mit nach Hause. 
  8. Rauchen im Wald stellt eine Waldbrandgefahr dar. Nutze die Zeit und lass das Nikotin weg. 
  9. Feuerstellen im Wald sind nicht gestattet. 
  10. Knicke keine Äste und Sträucher ab. Dies schädigt das Baumwachstum. 
  11. Das Anbringen, Aufstellen und Auslegen von Werbevorrichtungen, Plakaten oder anderen Zeichen ist nur nach Genehmigung erlaubt. Forstbetriebliche Zeichen sind hiervon ausgenommen. 
  12. Das individuelle Ausüben von Sportarten ist auf Waldwegen gestattet. Sportveranstaltungen bedürfen stets der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. 
  13. Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorantrieb sowie Elektroräder ist bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h auf Waldwegen auf eigene Gefahr gestattet. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist verboten (außer für Eigentümer, die Forst und Jäger). Abgestellte Fahrzeuge sollten mögliche Rettungswege nicht versperren. Bei langanhaltener Trockenheit droht stets auch eine Gefahr, wenn heiße Fahrzeugteile (Katalysator) mit Gräsern etc. in Berührung kommen.
  14. Das Reiten und Fahren mit Gespann ist auf besonders gekennzeichneten Wegen und Plätzen auf eigene Gefahr gestattet. Die Interessen der Waldbesitzer und des Pferdesports sind angemessen zu berücksichtigen. Die Bewirtschaftung der Wälder und der Erholungszweck von Waldbesuchen dürfen durch das Reiten und das Fahren mit Gespannen nicht beeinträchtigt werden. 
  15. Das Aufstellen und Bewirtschaften von Bienenwagen und Bienenständen im Wald ist genehmigungsfrei. Jedoch ist die Zustimmung des Waldbesitzers einzuholen.
  16. Zelten und Camping ist im Wald unzulässig. Es können aber Genehmigungen für Ausnahmen beantragt werden.