Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen


Ansprechpunkt

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der beziehungsweise dem die Tätigkeit erfolgen soll.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende