Elektronischer Identitätsnachweis: Daten speichern

  • Kurztext

    Folgende Daten werden im Ausweis-Chip gespeichert:

    1. 1. Familienname und Geburtsname,
    2. Vornamen
    3. Doktorgrad
    4. Tag und Ort der Geburt
    5. Lichtbild
    6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
    7. Ordensname, Künstlername
    8. Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
    9. Seriennummer
    10. Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
    11. letzter Tag der Gültigkeitsdauer
    12. Prüfziffern
    13. Leerstellen
    14. Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
  • Volltext

    Folgende Daten werden im Ausweis-Chip gespeichert:

    1. 1. Familienname und Geburtsname,
    2. Vornamen
    3. Doktorgrad
    4. Tag und Ort der Geburt
    5. Lichtbild
    6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
    7. Ordensname, Künstlername
    8. Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
    9. Seriennummer
    10. Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
    11. letzter Tag der Gültigkeitsdauer
    12. Prüfziffern
    13. Leerstellen
    14. Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke

    Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.
    Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel

    • Polizeivollzugsbehörden,
    • Zollverwaltung,
    • Steuerfahndungsstellen der Länder und
    • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

    Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.
    Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    II 310

  • Typisierung

    2/3b

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende