Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen
Volltext
Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag weitere Ausnahmen von den Verboten und Geboten dieser Verordnung zulassen, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung nicht gefährdet werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall und müssen den vorgetragenen Sachverhalt belegen.
Voraussetzungen
Keine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Vorkasse: NeinBearbeitungsdauer
- abhängig vom notwendigen Prüfungsumfang im Einzelfall
Fristen
keine
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen
Zuständige Stelle
örtliche Ordnungsbehörde



