Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen

  • Volltext

    Mit der Lebenspartnerschaftsurkunde weisen Sie nach, dass Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Sie erhalten sie bei dem Standesamt, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat oder Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat.

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

    • Ihre Vor- und Familiennamen vor und in der Lebenspartnerschaft
    • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Urkunde
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie zum Beispiel die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
      • bei schriftlicher Beantragung in Kopie
      • online müssen Sie sich mit dem Personalausweis elektronisch identifizieren
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sowie der vertretenen Person
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise:
      • ein Schreiben des Nachlassgerichts
      • ein gerichtliches Urteil
      • einen vollstreckbaren Titel
  • Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern einer der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
      • Sie sind ein Kind oder Enkelkind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
    • Nahe Verwandte wie Geschwister sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

  • Fristen

    Jedes Standesamt muss Registereinträge zu Lebenspartnerschaften 80 Jahre lang aufbewahren.

    Frist: 80 Jahre

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrags und Ihre Vornamen geändert haben, nachdem Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können Sie verlangen, dass die zuvor von Ihnen geführten Vornamen nicht in die Lebenspartnerschaftsurkunde aufgenommen werden.

    Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Lebenspartner die Lebenspartnerschaftsurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister anfordern.

  • Rechtsbehelf

    • Anweisung durch das Personenstandsgericht
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Zuständige Stelle

    Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft geschlossen oder Ihre Auslandslebenspartnerschaft nachbeurkundet wurde


Ansprechpunkt

Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft geschlossen oder Ihre Auslandslebenspartnerschaft nachbeurkundet wurde

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende