Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
Volltext
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige
- formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses
Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr: 26,00 €Vorkasse: NeinVerkürzung der AnzeigefristVerwaltungsgebühr: 26,00 €Vorkasse: NeinVerkürzung der AnzeigefristFristen
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tage
Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tage
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.