PCH FB0 SG13 Verwendung des kommunalen Wappens
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Volltext
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Spezielle Hinweise für Stadt ParchimFür die Verwendung des Wappens der Stadt Parchim ist eine Genehmigung durch den Bürgermeister erforderlich. Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern kein Missbrauch zu befürchten ist.
Handlungsgrundlage(n)
kommunale Satzung
Spezielle Hinweise für Stadt ParchimKosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für Stadt ParchimGenehmigungsgebühr: 24,50 €
Gebühr: 24,50 €Vorkasse: NeinBearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalSpezielle Hinweise für Stadt ParchimWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
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- PCH FB0 SG13 Verwendung des kommunalen Wappens in Parchim, Stadt
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Zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.



