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Neuregelung der Zutrittsbedingungen zum Rathaus und zum Stadthaus

Die Stadt Parchim muss die Zutrittsregeln in den Verwaltungssitzen anpassen

Parchim. Mit der Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gelten nun auch in der Parchimer Verwaltung neue Regelungen.
Im Rathaus erfolgt der Zutritt nur über die Zentrale, mit anschließender Anmeldung beim gewünschten Ansprechpartner.
Der Zugang zum Stadthaus wird durch einen Sicherheitsdienst entsprechend der zugelassenen Besucherzahlen geregelt. Es bleibt nur der Eingang an der Blutstraße geöffnet. Hier kann es zu kleinen Wartezeiten kommen. Die Stadt Parchim bittet um Ihr Verständnis. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bürgerbüro, Standesamt, Wohngeldstelle, aber auch Fundbüro und Gewerbe. Weiterhin bittet die Stadt Parchim, gerade für den Bereich Bürgerbüro, von der Online-Terminvergabe Gebrauch zu machen. Die Stadt weist darauf hin, dass bevorzugt Anliegen bearbeitet werden, die vorher terminlich vereinbart wurden. Auch hier bitten wir um entsprechendes Verständnis.

Das Tragen eines Mund- Nasenschutzes in den Verwaltungssitzen wird weiterhin zwingend gefordert. Für alle Termine in den Verwaltungssitzen gilt immer die Voraussetzung 3G. Dies bedeutet: geimpft, genesen oder gültig getestet, das heißt nicht älter als 24 Stunden. Hierfür ist dann auch immer ein entsprechender Nachweis bereit zu halten.

Die Öffnungszeiten bleiben unverändert bestehen. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit telefonisch und per Email Termine zu vereinbaren.