Information

Informationen zur Beantragung bzw. Ausgabe der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Parchim am 24.04.2022

Auch im Bürgerbüro kann gewählt werden

Parchim. Für die Bürgermeisterwahl am 24.04.2022 haben Wahlberechtigte die Möglichkeit die Briefwahl zu nutzen. Mit den nachstehenden Hinweisen möchte die Stadt Parchim Sie über den Ablauf der Beantragung bzw. Ausgabe der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen informieren.

Grundlegende Hinweise:

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie gelten die gängigen Hygienevorschriften in den Verwaltungs-gebäuden der Stadt Parchim. Der Einlass ins Stadthaus erfolgt unter der Maßgabe der 3-G Regelung (genesen, vollständig geimpft, getestet). Im Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Handdesinfektion im Foyer des Stadthauses. Die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, welche sich gleichzeitig im Raum N301/302 aufhalten dürfen, ist auf 5 Personen beschränkt. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es gegebenenfalls zu Wartezeiten kommen kann.

In welchem Zeitraum kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?
- Die Beantragung eines Wahlscheins ist im Zeitraum vom 28.03.2022 bis 22.04.2022 möglich.

Wo kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?
- Bei der Gemeindewahlbehörde im Stadthaus der Stadt Parchim
  Zimmer N301/302
  Blutstraße 5
  19370 Parchim
  Der Zugang ist barrierefrei.
  Derzeit ist nur der Eingang des Stadthauses in der Blutstraße geöffnet!

Wie kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?
- Persönlich: im Zeitraum: 04.04.2022 bis 21.04.2022 und Freitag, der 22.04.2022
  Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr  - Dienstags: 14 Uhr bis 17 Uhr

  Freitag, der 22.04.2022 : 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

- Schriftlich: (auch als E-Mail oder als Telefax) oder mündlich bei der Gemeindewahlbehörde der Stadt Parchim. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

- Online-Beantragung bis 19.04.2022: nutzen Sie bitte nachfolgenden Link: www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=13060056 oder mittels des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Um eine einwandfreie Identifizierung der/des Wahlberechtigten zu gewährleisten, muss die antragstellende Person verschiedene Einträge im elektronischen Antragsformular ausfüllen, die ausschließlich der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur die Person die Wahlunterlagen beantragen kann, die im Besitz der Wahlbenachrichtigung ist. Nachdem Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen online bei der Stadt Parchim beantragt haben, werden Ihnen diese Unterlagen auf dem Postweg übersendet.

Sie können nicht online wählen, sondern nur die notwendigen Unterlagen für Ihre Briefwahl anfordern.

Wer erhält die Briefwahlunterlagen?
- Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhalten Sie persönlich. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss den unter     schriebenen Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht der zu vertretenen Person vorlegen.

Kann ich die Briefwahl direkt bei der Gemeindebehörde durchführen?
- Ja, Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, sofern Sie Ihre Briefwahlunterlagen bei der oben genannten Adresse der Gemeindewahlbehörde beantragen, direkt an Ort und Stelle zu wählen. Der Raum N301/302 im Stadthaus der Stadt Parchim ist mit Wahlkabinen und Wahlurnen ausgestattet, sodass Sie bereits dort „Ihre Stimme“ abgeben können.