Information

Schöffen gesucht!

Aktuelle Wahlperiode läuft 2023 ab

Parchim. Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist die Stadt Parchim verpflichtet, eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die Aufnahme in die Liste bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stadtvertretung Parchim. Da die jetzige Wahlperiode im Jahre 2023 abläuft, ist es notwendig, eine neue Vorschlagsliste für Schöffen vorzubereiten.

Aufgrund der Festlegung der Präsidentin des Landgerichts Schwerin sind auf diese Vorschlagsliste mindestens 17 geeignete Personen aufzunehmen, wovon dann durch einen beim Amtsgericht Parchim zu bildenden Ausschuss die erforderliche Anzahl der Schöffen gewählt wird.

Beim Amt eines Schöffen handelt es sich um ein Ehrenamt, für dessen Ausübung im Gerichtsverfassungsgesetz verschiedene Kriterien benannt werden, die zu beachten sind. So ist z. B. vorgeschrieben, dass dieses Amt nur von Deutschen ausgeübt werden darf, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sind, länger als ein Jahr in der Gemeinde wohnen und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen besitzen, dieses Amt wahrzunehmen.

Weitere Kontaktdaten:

Stadt Parchim - Fachbereich 3

Frau Bonßdorf

Blutstraße 5

19370 Parchim.

Tel.: 03871-71 311

Fax: 03871-71 313

E‑Mail: vera.bonssdorf@parchim.de.