Bürgerbeteiligung

Bürgerinformationsveranstaltungen zur Straßenumbenennung von 8 Gemeindestraßen

Probleme mit eindeutiger Zuordnung von Straßenname und Ortsteil

Parchim. Am 22.02.2023 wurde durch die Parchimer Stadtvertretung ein Absichtsbeschluss zur Straßenumbenennung von acht Gemeindestraßen im Parchimer Stadtgebiet gefasst. Nach der Eingemeindung mehrerer Ortschaften gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit der eindeutigen Zuordnung von Straßenname und Ortsteil. Dies wurde ebenfalls durch betroffene Anwohnerinnen und Anwohner an die Parchimer Stadtverwaltung herangetragen. Mit der nun geplanten Umbenennung wird hier seitens der Stadt Parchim auf die vorgebrachten Anliegen reagiert.

Um eine angemessene Bürgerbeteiligung zu gewährleisten, lädt die Stadt Parchim die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner im Zuge der öffentlichen Anhörung recht herzlich am

20.06.2023, um 18:30 Uhr,

in den Gemeindesaal der Gaststätte zur Elde,

Mittelstraße 6, in 19374 Damm

sowie am

22.06.2023, um 17:00 Uhr,

in den Dorfclub Dargelütz,

Alte Dorfstraße 22a, in 19370 Dargelütz ein.

Mehrfach vorkommende Straßennamen führten in der Vergangenheit aufgrund von Verwechslungsgefahren zu Schwierigkeiten, insbesondere bei der Deutschen Post und anderen Logistik- und Postunternehmen. Die richtige Sortierung und Zustellung ist erschwert und es besteht das Risiko, dass Sendungen trotz unterschiedlicher Postleitzahlen nicht in der gewohnten Frist zugestellt werden können.

Jährlich erfolgte darüber hinaus, die Abfrage bei den öffentlichen Trägern (Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Polizei-Leitstelle usw.) nach Vorkommnissen in Bezug auf doppelte Straßennamen. Bis dato erhielt die Stadt Parchim hier allerdings keine negativen Rückmeldungen, will nun trotzdem handeln.

Adressänderungen für die Betroffenen bei städtischen Behörden sind kostenfrei (Personalausweis, Pass. Gewerbeanmeldung), sofern die Ummeldung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Inkrafttreten des neuen Namens beantragt wird.

Die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen sind aufgrund der im Gemeindegebiet doppelt benannten Straßenbezeichnungen betroffen und umzubenennen.

Straßennamen