Zahlreiche Pflanzen entfernt

Parchim. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Parchim muss derzeit verstärkt Verstöße gegen die Friedhofssatzung feststellen.
Insbesondere bei den pflegeleichten Neuanlagen, vorrangig im Gräberfeld 12, wurden in den vergangenen Wochen massiv und wiederholt Pflanzen entfernt, um dort eigenen Grabschmuck abzulegen. In diesen neugestalteten Grabanlagen wurden allerdings eigens Ablageflächen direkt am Weg angelegt, damit die Angehörigen sowie Besucherinnen und Besucher nicht über die Grabflächen (Rasen) treten müssen.
Die Friedhofsverwaltung möchte daher noch einmal darauf hinweisen, dass das Entfernen der Stauden an den Stelen im Feld 12 u.a.:
- einen Diebstahl darstellt, der zur Anzeige gebracht werden kann.
Und weiterhin
- liegt ein Verstoß gegen die Friedhofssatzung § 6 Abs. 3f) vor, der mit Bußgeld bis zu 1.000,00 € geahndet werden kann.
Nicht zuletzt ist die vorliegende Handlung höchst pietätlos und schadet dem Gesamtbild der neugestalteten Grabanlage.
Es wird darum gebeten, sich an die Friedhofssatzung zu halten und die Neuanlagen zu achten! Weiterhin sollten sich Angehörige vor der Wahl einer Grabstelle über die Anforderungen der jeweiligen Grabart informieren. Wer selbst pflanzen und pflegen möchte, sollte sich daher für ein traditionelles Wahlgrab entscheiden.





