Fachbereich 2

Fachbereich 2

Finanzen

Sicht auf Parchim mit der St. Marien-Kirche

Der Fachbereich Finanzen sichert die Zahlungsfähigkeit der Stadt Parchim ab. Dafür werden alle Einnahmen und Ausgaben strengstens überwacht, damit pünktlich notwendige Auszahlung geleistet werden können. Der Haushaltsplan wird hier aufgestellt und die Haushaltssatzung der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle Investitionen werden in der Finanzabteilung aus finanzieller Sicht vorbereitet, geplant und begleitet.

Haushalt

  • Alllgemeine Angelegenheiten der Finanzwirtschaft
  • Regelung und Überwachung der Feststellungs- und Anordnungsbefugnisse
  • Haushaltssatzung, Aufstellung und Ausführung Haushaltsplan Kernhaushalt, Sondervermögen
  • Geschäftsbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen
  • Finanzcontrolling
  • Schnittstelle zur Kommunalaufsicht
  • Aufnahme von Krediten sowie Schuldenbewirtschaftung
  • Kosten-Leistungsrechnung

Zahlungsabwicklung (Kasse)

  • Auftrags-/Kreditorenbuchhaltung
  • Debitorenbuchhaltung
  • Zahlungsverkehr
  • Einrichtung und Kontrolle der Zahlstellen
  • Stundung, Niederschlagung und Erlass von Gebühren
  • Vollstreckung
  • Maßnahmen bei zivilrechtlichen Forderungen

Steuern

  • Festsetzungs-, Zerlegungs- und Bewertungsverfahren der Finanzämter Wahrnehmung gemeindlicher Interessen bei Festsetzungs- und Bewertungsverfahren der Finanzämter
  • Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer
  • Aussetzung der Vollziehung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Steuern
  • Umlagegebühren für Wasser- und Bodenverband
  • Veranlagung der Gebühren für die Straßenreinigung
  • Angelegenheiten der Gemeinde als Steuerschuldnerin

Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht

  • Erarbeitung und Aktualisierung von Satzungen der Erschließungs- und Ausbaubeiträge
  • Erarbeitung der Veranlagungsgrundlagen für die Erhebung von Beiträgen
  • Entgegennahme von Widersprüchen zur Niederschrift

Liegenschaften

  • Verwaltung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der städtischen Grundstücke
  • Pachtangelegenheiten jeder Art für städtische Grundstücke: Garagengrundstücke, Garagen,  Kleingärten, Nebenflächen zum Wohngrundstück, landwirtschaftliche Flächen
  • Vorbereitung und der Abschluss von Verträgen im Grundstücksverkehr - Ver- und Ankauf, Tausch, Erbbaurechtsverträge
  • Auskunft zu den vom Notar beantragten Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen