Fachförderrichtlinie Neuansiedlung
Gefördert wird
- Der Ankauf von Gewerbeflächen für die Ansiedlung eines Unternehmens. Ist bereits eine Betriebstätte vorhanden, kann der Ankauf von Gewerbeflächen nur durch Verlegung des Hauptsitzes nach Parchim gefördert werden.
- Im Falle der Neuansiedlung in einem Miet- oder Kaufobjekt werden die Umzugs-/Verlagerungskosten für die Verlegung einer Betriebsstätte nach Parchim anteilig gefördert. Ist bereits eine Betriebsstätte in Parchim vorhanden, kann die Ansiedlung nur durch Verlegung des Hauptsitzes gefördert werden.