Bestattungen

Bestattungen

Die richtige Auswahl einer Grabstelle und gewünschten Grabart ist für jeden Trauerprozeß eine wichtige Voraussetzung. Ein fester Ort des Gedenkens leistet einen wertvollen Beitrag für die Trauerbewältigung. Er bietet einen persönlichen Bezug zum Verstorbenen.

Mit der individuellen Auswahl der Grabart kann jeder nach seinen Wünschen und Vorstellungen die Gestaltung und Pflege seiner Grabstätte für sich festlegen. Die Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung für die einzelnen Grabarten und Grabfelder müssen jedoch beachtet werden.

Der Neue Friedhof Parchim gibt eine vielseitige Auswahl an Grabarten, nach denen die Bestattungsplätze ausgewählt werden können. Wünsche und Vorstellungen können in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Friedhofsverwaltung der Stadt Parchim erfolgen.


Reihengrabstätten

Reihengrabstätten

Die Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die

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Urnenwahlgräber

Urnenwahlgrabstätten

Die Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten. 

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Urnengemeinschaftsanlagen

Anonyme Urnengemeinschaften

Die Urnengemeinschaftsanlage ist eine Grabstätte für Urnen ohne individuelle Kennzeich­nung.

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Urnenrasenreihengrabstätten

Urnenrasenreihengrabstätten

Urnenrasenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden.

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Rasenreihengrabstätten

Rasenreihengrabstätten

Die Rasenreihengrabstätten sind Grabstätten für Urnen und Särge.

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Baumhain

Baumhain

Im Baumhain können Urnen und Särge beigesetzt werden.

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Wahlgräber für Särge

Wahlgräber für Särge

Wahlgräber für Särge sind für ein- oder mehrstellige Grabstätten geeignet.

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Kindergräber

Kindergräber

Hier finden Bestattungen von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr statt.

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Entwurf Grabfeld für Sternenkinder

Sternenkinder

Sogenannte „Sternenkinder“ sind nach dem Bestattungsgesetz M-V tot- oder fehlgeborene Kinder unter 1000 g. Für diese Kinder besteht keine Bestattungspflicht. Viele Angehörige wünschen sich dennoch eine würdige Abschiednahme. Aus diesem Grund soll in den kommenden Monaten auf dem Gräberfeld M (siehe Übersichtsplan) eine Anlage für „Sternenkinder“ entstehen.

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