Fontaneweg

Baugrundstücke für Eigenheime am Fontaneweg

Baugebiet Nr. 51 „Fontaneweg Ost“


Die Stadt Parchim schafft attraktives Wohnbauland. Auf der Sitzung der Parchimer Stadtvertretung, wurde am 19.12.2022 über die Modalitäten der Vergabe der Baugrundstücke in den Baugebieten B-Plan Nr. 50 „Regimentsvorstadt“, B-Plan Nr. 51 „Fontaneweg Ost“ und B-Plan Nr. 8 „1. Änderung Illekrietweg“ entschieden. Auch die Höhe des Kaufpreises im Baugebiet Nr. 51 „Fontaneweg Ost“ wurde im Zuge dessen festgelegt.

Derzeit stehen die Parzellen 19 und 20 (siehe Teilungsplan) zum Verkauf bzw. zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung.

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt gemäß der Vergaberichtlinie nach dem Windhundprinzip, d.h. derjenige erhält das Grundstück, der zuerst die Finanzierungszusage sowie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht vorlegt. Aus der Finanzierungszusage musst eindeutig die gesicherte Finanzierung des Gesamtvorhabens für die o.g. Parzelle, also der Erwerb des Grundstücks (jedenfalls bei Wahl „Kaufvertrag“) und der Bau eines Wohnhauses (s. Bebauungsverpflichtung im Musterkauf- bzw. Erbbaurechtsvertrag), hervorgehen.

Bei Interesse am Erwerb der vorgenannten Parzelle bitten wir Sie, das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt inclusive Finanzierungsbestätigung (nicht älter als drei Monate!) bei der Stadt Parchim, SG Liegenschaften, einzureichen – vorzugsweise per E-Mail: liegenschaften@parchim.de

Weitere Fragen, zum entsprechenden Bebauungsplan Nr. 51 „Fontaneweg Ost“, richten Sie bitte an den Fachbereich 6, SG Stadtplanung.