Allgemeines zur Denkmalpflege
Zahlreiche Gebäude in Parchim sind als Einzeldenkmal ausgewiesen. Wer ein Denkmal beseitigen, verändern oder die
bisherige Nutzung des Denkmals ändern will, muss sich dies genehmigen lassen. Gleiches gilt für Maßnahmen im Umfeld eines Denkmals (Umgebungsschutz), wenn diese das Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmales stark beeinträchtigen.
Denkmalrechtliche Genehmigung
- muss beantragt werden, sofern Maßnahmen am und im Umfeld eines Denkmals geplant sind
- wird erteilt, wenn ein öffentliches Interesse an der Maßnahme besteht oder wenn die Maßnahme unter denkmalpflegerischen Aspekten erfolgt und keine sonstigen Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen
- Zuständig für die Genehmigung ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Bauordnung