Allgemeines

Allgemeines zur Denkmalpflege

Denkmal in Parchim

Zahlreiche Gebäude in Parchim sind als Einzeldenkmal ausgewiesen. Wer ein Denkmal beseitigen, verändern oder die
bisherige Nutzung des Denkmals ändern will, muss sich dies genehmigen lassen. Gleiches gilt für Maßnahmen im Umfeld eines Denkmals (Umgebungsschutz), wenn diese das Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmales stark beeinträchtigen.



Denkmalrechtliche Genehmigung

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