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Start für Interessenbekundung an Wohnbaugrundstücken im Parchimer Fontaneweg

Zu vergeben sind 18 attraktive Grundstücke

Parchim. Die Stadt Parchim schafft attraktives Wohnbauland. Am 09. Januar 2023 startete in der Südstadt die Beräumung der entsprechenden Flächen. Durch eine Fachfirma wird hier in den nächsten Wochen Baufreiheit geschaffen. Bereits jetzt werden Gartenhäuser abgerissen, Müll entsorgt und Teile der Vegetation entfernt. Dabei wird darauf geachtet alte Obstbäume vorerst in den ehemaligen Kleingärten zu belassen. Anschließend werden Arbeiten zur Erschließung und die Verlegung von Versorgungsleitungen starten.

Bereits am 19. Dezember 2022 wurde auf der Sitzung der Parchimer Stadtvertretung über die Modalitäten der Vergabe der Baugrundstücke in den Baugebieten B-Plan Nr. 50 „Regimentsvorstadt“, B-Plan Nr. 51 „Fontaneweg Ost“ und B-Plan Nr. 8 „1. Änderung Illekrietweg“ entschieden. Auch die Entscheidung über die Höhe des Kaufpreises im Baugebiet Nr. 51 „Fontaneweg Ost“ ist gefallen. Er beträgt einschließlich Erschließungs- und Beräumungskosten 110,00 €/m². Ab sofort liegt dazu auch eine sogenannte Vergaberichtlinie vor, die die Bedingungen zur Veräußerung der begehrten Grundstücke für alle Interessierten verständlich regelt. Zu finden ist diese unter der unten angegebenen Internetadresse.

Auf dem ansprechenden Areal werden zunächst 18 Baugrundstücke unter Einhaltung der oben genannten Vergaberichtlinie im Baugebiet Nr. 51 „Fontaneweg Ost“ angeboten. Die jeweilige Lage und Größe der zur Auswahl stehenden Baugrundstücke können auf dem vorliegenden Teilungsplan eingesehen werden. Interessenten für die ansprechenden Baugrundstücke im Baugebiet Nr. 51 „Fontaneweg Ost“, werden gebeten, das eingestellte Formblatt ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Entsprechend der Vergaberichtlinie verbleiben drei Monate ab Erscheinungsdatum dieser Information Zeit, etwaige Interessenbekundungen abzugeben. Stichtag ist der 13. April 2023. Bereits vorgemerkte Interessenten werden von der Verwaltung der Stadt Parchim zusätzlich auch direkt angeschrieben.

Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe und dem Abschluss eines Kauf- oder Erbbaurechtsvertrages können an das Sachgebiet Liegenschaften, Frau Schnittger, unter Telefon: 03871/71-260 oder per E-Mail an liegenschaften@parchim.de, gerichtet werden.

Fragen, die sich auf den Bebauungsplan Nr. 51 „Fontaneweg Ost“ beziehen richten Sie bitte an das Sachgebiet Stadtplanung. Die Telefonnummer hier lautet: 03871/71-520.